Allgemeine Geschäftsbedingungen der Moarhof Betreiber GmbH
für das Gästehaus „Moarhof unter Almen“

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehausbetreibers. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind unzulässig. Der Vertrag kommt durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung der Moarhof Betreiber GmbH an den Kunden zustande.

 

2. Vertragspartner und Vertragsgegenstand

Vertragspartner sind die Moarhof Betreiber GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag gegenüber der Moarhof Betreiber GmbH.

 

3. Leistungen

Die Moarhof Betreiber GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer entsprechend Ziffer 4 am Anreisetag bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde bzw. der jeweilige Dritte gemäß Ziffer 2 ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.

 

4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmers um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen der Moarhof Betreiber GmbH sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Moarhof Betreiber GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss die umgehende Begleichung des vollen Zimmerpreises zu verlangen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Moarhof Betreiber GmbH aufrechnen oder diese mindern.

 

6. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Sofern zwischen der Moarhof Betreiber GmbH und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Moarhof Betreiber GmbH oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Der Kunde ist dann verpflichtet, 50% des vertraglich vereinbarten Preises bei einem Rücktritt von bis zu 5 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag, 80% des vertraglich vereinbarten Preises bei Rücktritt von bis zu 3 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag und 90% des vertraglich vereinbarten Preises bei Rücktritt am vereinbarten Anreisetag, für den gesamten Buchungszeitraum zu zahlen. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Moarhof Betreiber GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anzurechnen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder jener Schaden, der der Moarhof Betreiber GmbH entstanden ist, niedriger ist, als die geforderte Pauschale.

 

7. Rücktritt der Moarhof Betreiber GmbH

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Moarhof Betreiber GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf einmalige Rückfrage der Moarhof Betreiber GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht innerhalb von einer Frist von fünf tagen verzichtet hat. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Moarhof Betreiber GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Moarhof Betreiber GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die Moarhof Betreiber GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn in Fällen von höherer Gewalt oder anderer von der Moarhof Betreiber GmbH Gästehaus nicht zu vertretende Umständen die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird oder die die Moarhof Betreiber GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. Die die Moarhof Betreiber GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Moarhof Betreiber GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

8. Haftung

Die Moarhof Betreiber GmbH haftet im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, auch soweit diese durchihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begangen ist, sowie bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei schuldhafter Herbeiführung eines Personenschadens (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung der Moarhof Betreiber GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. In diesen Fällen (also nicht im Falle des Vorsatzes) beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche sechs Monate; diese gilt für alle anderen Ansprüche ebenfalls. Soweit die Haftung der Moarhof Betreiber GmbH nach dem vorstehenden Absatz beschränkt ist, gelten diese Beschränkungen auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

9. Datenschutz

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung gemäß §33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. Art. 13 DS-GVO. Eine Speicherung dieser Daten erfolgt solange gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften dies bedingen.

 

10. Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs per WLAN

a) Gestattung der Mitbenutzung eines Internetzugang

Die Moarhof Betreiber GmbH betreibt in ihrem Gästehaus einen Internetzugang per WLAN. Sie gestattet dem Kunden den Zugang zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Gästehauses und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unser System erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen in §10 einverstanden. Die Moarhof Betreiber GmbH übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Die Moarhof Betreiber GmbH behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internet.

b) Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes im Gästehaus bestimmt. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht den Zugangscode zu ändern.

c) Gefahren der Internetnutzung, Haftungsbeschränkung

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden am Computer des Kunden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Inhaber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

d) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das Internet per WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

e) Protokollierung des Nutzungsverhaltens

Die Moarhof Betreiber GmbH ist nach § 113a TKG (BGBL) verpflichtet, alle Nutzungsdaten zu protokollieren und 6 Monate zu speichern. Nach Ablauf der Vorhaltungspflicht werden alle Nutzungsdaten gelöscht.

f) Sicherheit

Die Datenübertragung erfolgt kostenlos, jedoch unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung von geheimen oder betrieblichen Daten. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Moarhof Betreiber GmbH, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internets auf das Endgerät gelangt.

g) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

Der Mitnutzer stellt die Moarhof Betreiber GmbH von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er das Gästehaus auf diesen Umstand hin.

 

11. Nichtraucherhotel / Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall

Im gesamten Gästehaus besteht Rauchverbot. Raucht der Kunde dennoch im Zimmer, wird der Kunde an den Reinigungskosten mit mindestens 50,- Euro beteiligt. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Gästehaus-Tarif in Rechnung gestellt. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Kunden sind alle anfallendes Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Kunden zu tragen.

 

12. Haustiere

Im Gästehaus sind keine Haustiere erlaubt. Werden dennoch Haustiere mitgebracht, wird der Kunde an den Reinigungskosten mit mindestens 50,- Euro beteiligt.

 

13. Fundsachen

Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.

 

14. Schäden / Verluste

Für Schäden oder Verluste, z.B. Schäden an Räumlichkeiten, Verlust von Gegenständen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde in vollem Umfang, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Gästehauses liegt, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

 

15. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Moarhof Betreiber GmbH haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Roßholzen im Januar 2022