Allgemeine Geschäftsbedingungen Moarhof Betreiber GmbH

Roßholzen 1
83122 Samerberg
Geschäftsführerin: Simone Kuffner
Stand: Juli 2016

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der zwischen Moarhof Betreiber GmbH und Kunden geschlossenen Vereinbarung. Sie gelten ausschließlich. Die Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Moarhof Betreiber GmbH, insbesondere für die Überlassung des Objekts.
b. Die Vereinbarung zwischen der Moarhof Betreiber GmbH und dem Kunden kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.

 

2. Vertragsgegenstand

a. Gegenstand der Vereinbarung ist die Buchung der Eventlocation „Der Moarhof“ in Roßholzen 1, 83122 Samerberg.
b. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Eventlocation ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Moarhof Betreiber GmbH entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu überlassen.
c. Die Eventlocation steht dem Kunden für die Dauer des in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraumes mit der angegebenen Personenzahl zur Verfügung.

 

3. Leistungen und Leistungsänderungen

a. Die Moarhof Betreiber GmbH überlässt dem Kunden eine Eventlocation.
b. Die Moarhof Betreiber GmbH stellt sicher, dass die Nutzung der Eventlocation zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zweck für den Kunden möglich ist.
c. Weitere Leistungen können individuell vereinbart werden.

 

4. Pflichten des Kunden

a. Der Kunde verpflichtet sich, ein professionelles Catering-Unternehmen mit der Bewirtschaftung des Events zu beauftragen.
b. Der Kunde verpflichtet sich, alle Räumlichkeiten in jenem Grund-Zustand an die Moarhof Betreiber GmbH zurück zu geben wie er sie vom Betreiber erhalten hat. Sie sind ordentlich zu hinterlassen. Für die Endreinigung ist die Moarhof Betreiber GmbH zuständig.
c. Der Kunde ist verpflichtet, die „Moarhof-Getränke“ gemäß der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Moarhof-Getränkepreisliste abzunehmen.
d. Der Kunde ist verpflichtet, in den Räumlichkeiten, im Apfelbaumgarten oder sonstigen Räumen verbliebene Dekorationen, Veranstaltungs-Utensilien (z. B. Heliumflaschen für Luftballons) sowie Wein-Leergut eigenständig zu entsorgen.

 

5. Preis und Zahlung

a. Der Kunde ist verpflichtet, den in der Buchungsbestätigung genannten Betrag spätestens 14Tage nach Zugang der Rechnung aufgrund der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto der Moarhof Betreiber GmbH zu bezahlen.
b. Die Moarhof Betreiber GmbH behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Betrag nicht binnen des in Ziffer 5.a. genannten Zeitraumes bezahlt wurde.
c. Sollten Nebenabreden (wie z. B. Ratenzahlungen) zwischen den Parteien erfolgt sein, gelten diese.

 

6. Stornierung durch Kunde und Stornierungskosten

a. Jede Art der Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
b. Im Falle der Stornierung durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, den folgenden prozentualen Anteil des in der Buchungsbestätigung genannten Betrages zu tragen:
Stornierung 1 Jahr vor dem Event: 10%
Stornierung 9 bis 12 Monate vor dem Event: 25%
Stornierung 6 bis 9 Monate vor dem Event: 50%
Stornierung 3 bis 6 Monate vor dem Event: 75%
Stornierung weniger als 3 Monate vor dem Event: 100%
c. Dem Kunden ist es gestattet, der Moarhof Betreiber GmbH nachzuweisen, dass dieser tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden als der gemäß Ziffer 6b geltend gemachte Betrag entstanden ist.
d. Die Moarhof Betreiber GmbH behält sich vor, eine höhere Entschädigung, entsprechend dem Kunden gegenüber zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
e. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Moarhof Betreiber GmbH und dem Ersatzteilnehmer besteht nicht.
f. Ein Rechtsanspruch auf Änderung des Veranstaltungstermins besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Stornierung und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen. Auch in diesem Fall hat die Moarhof Betreiber GmbH einen Anspruch auf die pauschale Rücktrittsentschädigung gemäß Ziffer 6b.
g. Für den Fall, dass ein Dritter nach erfolgter Stornierung des Kunden mit der Moarhof Betreiber GmbH eine Buchungsvereinbarung abschließt, verpflichtet sich die Moarhof Betreiber GmbH den Kunden zu informieren. In Höhe des mit dem Dritten vereinbarten Buchungsbetrages reduziert sich der vom Kunden gemäß Ziffer 6b zu zahlende Betrag.
h. Die Moarhof Betreiber GmbH ist berechtigt, im Falle einer Stornierung für den bis dahin entstandenen Aufwand eine Aufwandsentschädigung von 200 € netto zu berechnen.

 

7. Kündigung durch Moarhof GmbH

a. Eine Kündigung der Vereinbarung durch die Moarhof Betreiber GmbH ist nur aus wichtigem Grund möglich. Wichtige Gründe sind z.B. öffentlich-rechtliche Vorgaben, die die Durchführung der Veranstaltung einschränken oder unmöglich machen.
b. Ersatzansprüche stehen dem Kunden bei einer Kündigung durch die Moarhof Betreiber GmbH nicht zu. Die Moarhof Betreiber GmbH hat die vereinbarte und bezahlte Vergütung an den Kunden zu erstatten.

 

8. Haftung

a. Die Moarhof Betreiber GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Moarhof Betreiber GmbH auftreten, so wird sich die Moarhof Betreiber GmbH auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Die Moarhof Betreiber GmbH haftet im Übrigen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
b. Ist die Moarhof Betreiber GmbH an der Erbringung ihrer Leistung durch höhere Gewalt (einschließlich Unwetter und Brand) oder andere nicht durch die Moarhof Betreiber GmbH vertretbare Ereignisse gehindert oder ist absehbar, dass eine solche Hinderung eintritt, so sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Gegenseitige Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
c. Der Kunde haftet der Moarhof Betreiber GmbH gegenüber für Beschädigungen und Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner Gäste, Kunden oder Mitarbeiter verursacht werden.
d. Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder Ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Moarhof Betreiber GmbH.

 

9. Datenschutz

Die Moarhof Betreiber GmbH gewährleistet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den vereinbarten Zweck erfolgt.

 

10. Sonstiges

a. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.

 

Roßholzen, Januar 2022